Bauleistung

Bauleistung

Sie nehmen die Zukunft in die Hand und bauen Ihr Eigenheim. Als verantwortungsvoller Bauherr wissen Sie, dass gerade private Bauvorhaben lückenlos abgesichert werden müssen.

Als privater Bauherr sollten Sie die Bauleistungsversicherung in jedem Fall abschließen. Denn sie ersetzt die während der Bauzeit eintretenden Schäden am Rohbau oder an den Baumaterialien, ganz gleich wer von den Baubeteiligten dafür verantwortlich ist – zum Beispiel dann, wenn Dachziegel vom Kran fallen und die Dachkonstruktion beschädigen.

Bauunfälle passieren leider sehr häufig, meistens durch einen schlechten Bauuntergrund, höhere Gewalt oder Vandalismus. Ihr Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für die Leistungen der Subunternehmer.

Versichert sind:

  • Die gesamten Neubauleistungen
  • Gelagerte Baustoffe und Bauteile
  • Schäden durch Bauunfälle
  • Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse
  • Schäden durch Unachtsamkeit der Bauhandwerker
  • Mutwillige Beschädigung durch Fremde

Fordern Sie jetzt unverbindliche ein Angebot an. Oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich und individuell. Wir freuen uns auf Sie.


Bauleistungsversicherung der VHV Versicherungen

Die Bauleistungsversicherung ersetzt die während der Bauzeit eintretenden Schäden am Rohbau oder an den Baumaterialien, ganz gleich, wer von den Baubeiteiligten dafür verantwortlich ist – zum Beispiel dann, wenn Dachziegel vom Kran fallen und die Dachkonstruktion beschädigen.

Bauunfälle passieren leider sehr häufig, meistens durch einen schlechten Bauuntergrund, höhere Gewalt und Vandalismus.

Ihr Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für die Leistungen der Subunternehmer.

Drei gute Gründe für die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung:

  1. Schutz für alle Leistungen am Neubau
    Versichert werden grundsätzlich alle Bauleistungen rund um Ihren Neubau. So müssen Sie keine Angst vor unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen haben.
  2. Sie sichert Sie gegen Vandalismus ab
    Wenn zum Beispiel kurz vor Fertigstellung Ihres Hauses Fremde in den Bau eindringen und die bereits installierten Leitungen beschädigen, sind Sie mit der Bauleistungsversicherung auf der sicheren Seite.
  3. Keine Angst vor ungewöhnlicher Witterung
    Die Bauleistungsversicherung ersetzt Ihnen Schäden, die durch Naturgewalt entstehen – zum Beispiel, wenn ein Orkan den Dachstuhl aus der Verankerung reißt oder ein Unwetter mit Hagel den Keller überflutet.

Die Leistungen im Überblick

   
Schäden durch Unachtsamkeit

Jedem kann mal ein Fehler unterlaufen. Auf dem Bau haben Unachtsamkeiten aber oft weitreichende Folgen. Zum Beispiel, wenn Leitungen nachträglich beschädigt werden.

 
Ungewöhnliche Witterung
 
Ersetzt Ihnen Schäden, die durch ungewöhnliche Witterung entstehen – zum Beispiel, wenn ein Orkan den Dachstuhl aus der Verankerung reißt oder ein Unwetter mit Hagel den Keller überflutet. 
 
 
Beschädigungen oder Zerstörungen der Bauleistung
 
Bei der Bauleistungsversicherung sind grundsätzlich alle Leistungen am Neubau bei unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen abgesichert. Das Risiko von Altbauten gegen Einsturz oder Sachschäden kann zusätzlich vereinbart werden.
 
 
Vandalismus
 
Wenn kurz vor Fertigstellung Ihres Hauses Fremde in den Bau eindringen und die bereits installierten Leitungen beschädigen, sind Sie mit der Bauleistungsversicherung auf der sicheren Seite.
 
 
Gewässer-Risiken (z. B. Überflutung)
 
Bei besonderer Vereinbarung können Sie auch sehr ungewöhnliche Formen von Hochwasser mit der Bauleistungsversicherung schützen lassen.
 
 
Diebstahl (mit Gebäude fest verbundener Bestandteile)
 
Sie können nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit auf Ihre Baustelle Acht geben. Dies könnten andere nutzen und Dinge wie eingebaute Heizkörper oder Waschbecken von Ihrer Baustelle entwenden. Falls Ihnen durch Diebstahl ein Schaden entsteht, kommet die Bauleistungsversicherung dafür auf.
 
 
Schäden durch Brand, Blitz oder Explosion
 
Sie können zusätzlich Schäden an Ihrem Neubau durch Brand, Blitz oder Explosion versichern lassen.
 
In der Regel wird dies aber durch die FeuerRohbau-Versicherung abgedeckt, die nach Bezugsfertigkeit in eine Wohngebäudeversicherung übergeht.
 
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