Sie nehmen die Zukunft in die Hand und bauen Ihr Eigenheim. Als verantwortungsvoller Bauherr wissen Sie, dass gerade private Bauvorhaben lückenlos abgesichert werden müssen.
Als privater Bauherr sollten Sie die Bauleistungsversicherung in jedem Fall abschließen. Denn sie ersetzt die während der Bauzeit eintretenden Schäden am Rohbau oder an den Baumaterialien, ganz gleich wer von den Baubeteiligten dafür verantwortlich ist – zum Beispiel dann, wenn Dachziegel vom Kran fallen und die Dachkonstruktion beschädigen.
Bauunfälle passieren leider sehr häufig, meistens durch einen schlechten Bauuntergrund, höhere Gewalt oder Vandalismus. Ihr Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für die Leistungen der Subunternehmer.
Versichert sind:
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Erstinformationen zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
Roland Meyer
Versicherungsmakler
Ziegelhüttenweg 22
92242 Hirschau
Telefon: 09622-7190455
E-Mail: info@rm-versicherungsmakler.de
Vermittlerstatus
Wir sind tätig als Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Versicherungsmakler sind nicht gesellschaftsgebunden und sind gesetzlich verpflichtet dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen.
Beratung und Vergütung
Wir beraten und vermitteln gemäß den gesetzlichen Vorgaben und erhalten für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der jeweiligen Gesellschaft. Für Sie als Kunde ist unsere Beratungsleistung kostenfrei.
Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Vermittlers von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Vermittlers.
Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
D.-Martin-Luther-Straße 12
93047 Regensburg
Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (20 Cent/Anruf aus dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunk)
Registerabruf unter: www.vermittlerregister.info
Registernummer: D-DZWE-6DEPO-55
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Die Bauleistungsversicherung ersetzt die während der Bauzeit eintretenden Schäden am Rohbau oder an den Baumaterialien, ganz gleich, wer von den Baubeiteiligten dafür verantwortlich ist – zum Beispiel dann, wenn Dachziegel vom Kran fallen und die Dachkonstruktion beschädigen.
Bauunfälle passieren leider sehr häufig, meistens durch einen schlechten Bauuntergrund, höhere Gewalt und Vandalismus.
Ihr Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für die Leistungen der Subunternehmer.
Schäden durch Unachtsamkeit
Jedem kann mal ein Fehler unterlaufen. Auf dem Bau haben Unachtsamkeiten aber oft weitreichende Folgen. Zum Beispiel, wenn Leitungen nachträglich beschädigt werden. |
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Ungewöhnliche Witterung
Ersetzt Ihnen Schäden, die durch ungewöhnliche Witterung entstehen – zum Beispiel, wenn ein Orkan den Dachstuhl aus der Verankerung reißt oder ein Unwetter mit Hagel den Keller überflutet.
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Beschädigungen oder Zerstörungen der BauleistungBei der Bauleistungsversicherung sind grundsätzlich alle Leistungen am Neubau bei unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen abgesichert. Das Risiko von Altbauten gegen Einsturz oder Sachschäden kann zusätzlich vereinbart werden.
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Vandalismus
Wenn kurz vor Fertigstellung Ihres Hauses Fremde in den Bau eindringen und die bereits installierten Leitungen beschädigen, sind Sie mit der Bauleistungsversicherung auf der sicheren Seite.
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Gewässer-Risiken (z. B. Überflutung)
Bei besonderer Vereinbarung können Sie auch sehr ungewöhnliche Formen von Hochwasser mit der Bauleistungsversicherung schützen lassen.
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Diebstahl (mit Gebäude fest verbundener Bestandteile)
Sie können nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit auf Ihre Baustelle Acht geben. Dies könnten andere nutzen und Dinge wie eingebaute Heizkörper oder Waschbecken von Ihrer Baustelle entwenden. Falls Ihnen durch Diebstahl ein Schaden entsteht, kommet die Bauleistungsversicherung dafür auf.
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Schäden durch Brand, Blitz oder Explosion
Sie können zusätzlich Schäden an Ihrem Neubau durch Brand, Blitz oder Explosion versichern lassen.
In der Regel wird dies aber durch die FeuerRohbau-Versicherung abgedeckt, die nach Bezugsfertigkeit in eine Wohngebäudeversicherung übergeht.
Berechnen Sie einfach hier Ihren Beitrag und schließen Sie bei Interesse einfach online ab - natürlich stehe ich Ihnen als persönlicher Ansprechpartner weiterhin zur Seite
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